CE-Kennzeichnung EN 71

Schon länger bereitet die CE-Kennzeichung für Spielzeuge EN 71 so manchem Kreativen schlaflose Nächte – und seit der Verschärfung der Sicherheitsvorschriften für Spielwaren im Sommer diesen Jahres ist es nicht leichter geworden.

Eigentlich sind die Sicherheitsvorschriften natürlich sinnvoll und richtig – ganz besonders um unsere Kinder vor Giftstoffen, hoch brennbaren und physikalisch unsicheren Spielwaren aus importierter Massenproduktion zu schützen. Und man reagierte mit der Verschärfung der Sicherheitsvorschriften u.a. auf Ergebnisse von Tests der Stiftung Warentest, nach denen 80% der untersuchten Spielzeuge mit Schadstoffen belastet waren.

Kleine Spielzeug- und Puppen-Hersteller bringen die verschärften Richtlinien allerdings ebenfalls ins Schwitzen – viele sind verunsichert, manche haben schon ganz aufgehört Puppen für Kinder herzustellen und es verwirrt, was nun notwendig ist, ab wann man abgemahnt werden kann, welche Tests man selber machen und welche in Laboren vorgenommen werden müssen.

Neben all den notwendigen Tests, der Kenntnis der EN 71- Richtlinie, der Dokumentation der Produktionsweise,  usw. , die der Kennzeichnung vorausgehen, steht fest: ALLE in der EU im Verkauf befindlichen Spielzeuge müssen gekennzeichnet sein.

Und für diese PFLICHT-Kennzeichnung gilt:

– Das CE-Zeichen muss – wenn es die Größe des Objektes zulässt – fest angebracht, bei einem Stofftier z.B. fest angenäht werden. Sollte das Objekt zu klein dafür sein, muss das CE-Zeichen an einem am Objekt befestigten (z.B. mit Plastikschlaufe, Band u.ä.) Etikett aufgebracht sein.

– Ebenso fest angebracht sein muss: Die Handelsmarke (in meinem Fall RevoluzZza) – wenn diese beim Handelsregister eingetragen ist.  Wenn sie nicht eingetragen ist, muss UNBEDINGT der Name (in meinem Fall Susanne Bauer)  sowie der Anschrift des Herstellers auf dem Label zu lesen sein.

– Desweiteren muss an jedem Objekt eine Objekt-Nummer angebracht sein, durch die man das Produkt jederzeit eindeutig identifizieren kann. Diese Objektnummer ist idealerweise auch fest angebracht, kann aber u.a. aus wirtschaftlichen Gründen auch mit einem Aufkleber auf dem Label oder auf ein fest (mit einem Band o.ä.) angebrachtes Etikett gedruckt, handschriftlich geschrieben oder geklebt werden. Natürlich muss man zu diesen Objekt-Nummern Buch führen, damit man das Objekt dann wirklich im Streitfall zuordnen kann.

Der Label-Hersteller Namensbaender.de hat nun das CE-Zeichen in sein Symbol-Sortiment aufgenommen – und da man hier dazu sogar 3 Zeilen für Text Platz hat, kann man Markenname, Hersteller-Name und  -Adresse noch dazu schreiben (habe ich in meiner Beispiel-Grafik nun nicht gemacht, ist aber wirklich möglich) – und hat ein komplett vollständiges Label nach EN 71! Und das sogar in geringer Stückzahl (ab 50 Stück) und zum relativ kleinen Preis – ohne teure Sonderanfertigung.

Alle hier geschriebenen Infos sind Ergebnis meiner Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen. Aber da ich keine Juristin bin, erhebe ich keinesfalls Anspruch auf Richtigkeit und lehne jegliche Verwantwortung für meine Informationen ab.

 

 

6 Antworten auf “CE-Kennzeichnung EN 71”

  1. Liebe Suse, dankeschön für diese tolle Zusammenfassung! Gruß, Nadja

  2. Und wie sieht es mit „Neben all den notwendigen Tests, der Kenntnis der EN 71- Richtlinie, der Dokumentation der Produktionsweise, usw. , die der Kennzeichnung vorausgehen“ in der Praxis aus? Kommt da einer vorbei und kontrolliert oder muss man „Proben“ einschicken?

  3. Hallo,
    vielen Dank für interessanter Artikel!

    Dieses EN 71 gilt für alle Spielwaren? Ich meine, wenn ich am Kinderspielzeug es sehe, kann ich sicher sein?

    Vielen Dank!

  4. Ich wiederhole die Frage von Amberlight:
    Und wie sieht es mit “Neben all den notwendigen Tests, der Kenntnis der EN 71- Richtlinie, der Dokumentation der Produktionsweise, usw. , die der Kennzeichnung vorausgehen” in der Praxis aus? Kommt da einer vorbei und kontrolliert oder muss man “Proben” einschicken?

  5. Ganz viele Infos zu dem Thema bekommt ihr u.a. hier: https://www.wirmachenspielzeug.de/rubrik/faq/

  6. […] auch nur im weitesten Sinne, verkaufen und das ja wahrlich nicht nur online – hier, hier, hier und hier und gibt es ein paar Informationen zum Thema… […]

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